Mitglied bei der AGU kann man als persönliches Mitglied sein oder als korporatives. Korporative Mitglieder sind zum Beispiel Firmen oder auch Institutionen. Diese werden durch einen benannten Repräsentanten vertreten. Im Beitrag ist darüber hinaus noch die Mitgliedschaft von zwei weiteren benannten Personen enthalten (Stellvertreter). Weitere Mitarbeiter der Firma können als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden. 

Die Leistungen der AGU gelten für persönliche Mitglieder und die benannten Personen (Repräsentant, Stellvertreter, assoziierte Mitglieder) von korporativen Mitgliedern. 

Mitgliedsantrag
 
Den Mitgliedsantrag können Sie wie folgt an die AGU stellen:

Satzung

  • Die Satzung des AGU e.V. finden Sie hier.

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 

Persönliches Mitglied – Firmen, Institutionen 150,- Euro
Studentisches Mitglied im ersten Jahr 
(bei Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung); 
wird nach Ablauf des Jahres automatisch persönliches Mitglied
-,- Euro
Korporatives Mitglied (Firmen, Institutionen) 
beinhaltet einen benannten Repräsentanten und bis zu zwei benannte Stellvertreter
-,- Euro
Assoziiertes Mitglied 
die vierte und jede weitere benannte Person eines korporativen Mitglieds
-,- Euro

 

Gorden Kock
Author: Gorden Kock